Baukindergeld 2018 – jetzt sichern

Keine direkten Nachbarn mehr, die immer genau dann lauter werden, wenn man sich selbst ein wenig Ruhe gönnen möchte. Kein in den 5 Stock laufen, weil der Fahrstuhl genau dann defekt ist, wenn das eigene Baby lautstark um Aufmerksamkeit bittet. Der lang bestehende Wunsch nach einem kleinen Garten, der sich direkt hinter der Scheibe des gemütlichen Wohnzimmers befindet. Mehr Platz. Mehr Sicherheit. Der Wunsch nach einem Eigenheim hat soviel Gründe, wie Menschen, die ihn hegen. Gerade mit dem Gründen einer Familie kommen viele Paare zum Entschluss das Projekt Eigenheim näher zu betrachten. Mit dem Baukindergeld soll dieser Entschluss leichter gemacht werden.

Das Baukindergeld bezeichnet eine deutschlandweite, staatliche Förderung für den Kauf Ihres Eigenheims. Mit dem heutigen Tag können Sie eben dieses online bei der KfW beantragen. Mit einer Förderung von 1.200 Euro für jedes Kind pro Jahr gibt es allerdings noch weitere Eckdaten, die es zu beachten gilt. Herr Dr. Klein (Leipziger Spezialist für Baufinanzierung) hat diese auf seiner Website kompakt und verständlich zusammengetragen:

  • Familien mit mindestens einem Kind bekommen 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg, also insgesamt 12.000 Euro.

  • Für jedes weitere Kind gibt es ebenfalls 1.200 Euro pro Jahr.

  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen, bei zwei Kindern liegt die Grenze bei 105.000 Euro. 

    Die Auszahlung geschieht monatlich oder jährlich.

  • Das Baukindergeld wird für den Erwerb von Immobilien gezahlt, die nach dem 1. Januar 2018 erworben wurden.

    Die Immobilienart ist nicht entscheidend: Baukindergeld kommt sowohl für Eigentumswohnungen, Häuser, Neubauten und Gebrauchtimmobilien infrage, es muss sich aber um die erste, eigene Immobilie handeln, und sie muss selbst genutzt werden.

  • Das Baukindergeld kann ab dem 18. September 2018 beantragt werden.

  • Anträge können dann rückwirkend für alle Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden bzw. noch gekauft werden, gestellt werden. 

    Somit läuft die Förderung über insgesamt drei Jahre.

  • Die Antragstellung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen.

  • Jeder Antragsteller wird nur einmal gefördert.

  • Die Kosten für den Neubau oder Kauf der Immobilie ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

  • Das Baukindergeld gilt auch rückwirkend für Immobilienkäufe seit dem 1. Januar 2018.

  • Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einzug in das zu fördernde Wohneigentum gestellt werden. 

    Dies gilt für alle, die nach dem 18.09.2018 in die Immobilie einziehen.

    Alle, die ihre Immobilie vor dem 18.09.2018 bezogen haben, haben bis Jahresende Zeit dies zu tun. Eine Meldebescheinigung ist vorzulegen.

  • Das Baukindergeld ist befristet bis Ende 2023.

  • Die Beantragung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal und das dazugehörende Programm heißt „KfW 424“. Auch der Auszahlungsturnus steht nun fest – das Baukindergeld wird jährlich überwiesen.

  • Benötigte Unterlagen: Steuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug

Wenn jetzt dem Traum nichts mehr nichts mehr im Wege steht, freuen wir uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die passende Immobilie zu finden.