Der Kauf Ihrer Immobilie – ohne Fehler und Hürden

Der Immobilienkauf sollte von Beginn an in sichere und kompetente Hände gegeben werden. Der richtige Weg für den Kauf einer Immobilie sollte zu dem Immobilienmakler ihres Vertrauens führen. Bestenfalls zu uns. Vollumfänglich kann dieser Sie beraten, betreuen sowie unterstützen um Ihre Traumimmobilie zu finden. Der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ist ein langer Prozess, der mit vielen kleinen Ecken und Kanten verbunden ist. Zur Vermeidung von Fehlern, unüberlegten und voreiligen Handlungen und zur Überwindung von Hürden möchten wir Sie serviceorientiert auf Ihrem Weg zum Kauf einer Immobilie begleiten.

Besichtigungsmarathon

Die Neugier auf die Äußerlichkeit eines Verkaufsobjektes ist häufig größer als die Absicht tatsächlich zu kaufen. Oftmals sind Kleinigkeiten, wie die Möglichkeit der Umsetzung eines Waschmaschinenanschlusses im Gäste-WC oder das Vorhandensein einer Alarmanlage, ausschlaggebende Kriterien für den Kauf eines Objektes. Stellt es sich heraus, dass der Kunde tatsächlich großes Interesse an dem Immobilienkauf hat, dann sollte das richtige Objekt zeitnah für den Käufer gefunden werden. Von vornherein erkundigt sich ein professioneller Makler nach wichtigsten Kriterien des Interessenten um sinnlose Besichtigungstermine oder gar Besichtigungsmarathons zu vermeiden.

Immobilien Rückabwicklung

Sobald Mängel an der Immobilie auftreten oder die Immobilie nicht den vertraglichen Wünschen und Erwartungen des Erwerbers gerecht werden, kann die Möglichkeit des Rücktrittes vom Immobilienkauf in Frage kommen. Liegt ein Sachmangel vor, den der Verkäufer zu vertreten hat und diesen nach Fristsetzung durch Leistung oder Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) nicht abhilft, dann ist dem Käufer ein Rücktrittsrecht nach den kaufrechtlichen Regelungen zu gewähren. Mit erfolgreicher Rückabwicklung hat der Käufer den Erwerb der Immobilie zurück zu übertragen. Der Verkäufer kann eventuelle Nutzungsentschädigungen gegenüber dem Käufer geltend machen.

Widerrufsbelehrung beim Immobilienkauf

Seit dem 13. Juni 2014 ist der Immobilienmakler verpflichtet, seinen Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht zu informieren. Das Widerrufsrecht betrifft alle Verträge, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte. Sobald der Interessent sein Interesse an einem Kaufobjekt kundtut und den Makler um weitere Informationen zum Objekt bittet, ist dem Kunden das Dokument der Widerrufsbelehrung zuzusenden bzw. auszuhändigen. Ansonsten verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch um ein Jahr und 14 Tage.

Zeitlicher Aufwand

Das Tätigkeitsfeld eines Immobilienmaklers wird von den Kunden oft unterschätzt. Die Organisation und Abwicklung eines Verkaufsobjektes ist mit reichlich Zeitaufwand verbunden. Neben den Besichtigungs-, Beratungs- und Notarterminen sind einige Unterlagen notwendig, die zunächst für die optimale Präsentation des Verkaufsobjektes zusammengestellt werden müssen. Neben Bau- und Grundrissplänen sind der Energieausweis, die Wohnflächenberechnung oder auch die Wohnrechtvereinbarung aus dem Grundbuchauszug erforderlich. Das Verkaufsobjekt muss für die Anzeige auf den einzelnen Internetplattformen optisch ansprechend gestaltet werden, damit von Beginn an die Professionalität überzeugt. Vollumfänglich sollte der Kunde mit Informationen über die Entstehungs- bzw. Vorgeschichte des Verkaufsobjektes vertraut werden. Anhand von WEG-Protokollen oder durch Gespräche mit Bauträgern, Architekten oder Hausverwaltungen kann dies in Erfahrung gebracht werden.

Preisentwicklungen einer Immobilie

Der Immobilienmakler ist Immobilienexperte hinsichtlich der Preisentwicklung der lokalen Angebotspreise. Ein kompetenter und ehrlicher Makler kennt die Preisentwicklung seiner Stadt sowie die schwankenden Preistendenzen in den Umgebungen. Über einen längeren Zeitraum verfolgt er die Preise und kann aufgrund seiner Erfahrung den Wert einer Immobilie bestens einschätzen. Spezielle Sachverständiger können herangezogen werden, die durch ein aufwändiges und komplexes Bewertungsverfahren die Immobilie neutral bewerten. Ob der errechnete Preis jedoch auch umsetzbar ist, und ob der Preis auch so auf dem Markt angeboten werden kann, kann nur der Makler als Experte einschätzen. Grundsätzlich richtet sich das Preisangebot nach der Nachfrage. Allerdings ist es auch verständlich, dass der Eigentümer einer Immobilie den Verkaufspreis des Objektes nicht zu niedrig ansetzen möchte. Jedoch sollte eine Immobilie auch nicht zu teuer angeboten werden und weit über den Marktpreis liegen. Dies hat meist zur Folge, dass sie zum „Ladenhüter“ der Portale wird und schließlich unter den marktüblichen Preis verkauft wird.

Sie haben noch Fragen? Wir finden die Antwort für Sie!
Sie haben Kauf-Interesse? Wir finden Ihre Traum-Immobilie!
Wenn Ihre Lebensplanung flexibel bleiben soll finden Sie hier großartige Wohnträume zur Miete